Re: Hinterhofbebauung


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Abgeschickt von Bauamt am 26 September, 2010 um 15:53:49:

Antwort auf: Hinterhofbebauung von Schleicher M am 25 September, 2010 um 17:15:20:

Falls Sie kein Fahrtrecht für das Nachbargrundstück über eine Dienstbarkeit eingetragen haben (o.ä.) muss es Ihr Nachbar nicht dulden, dass irgendjemand ohne seine Erlaubnis auf sein Grundstück fährt oder es auch nur betritt.
Ob das Grundstück gepflastert ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.


:
: hallo

: wir haben ein großes grundstück.. das einzige problem ist die einfahrt..die ist zwar 4m aber ein 90grad winkel zum einfahren.. mit dem auto kein problem.. aber mit baufahrzeuge wird es scho eng vorallem mit nem kran..

: meine frage ist jetzt ob mich mein nachbar auf den nicht gepflastertten hof lassen muß..





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