Abgeschickt von oberh am 04 Oktober, 2010 um 15:41:29
Antwort auf: Gartenzaun von Anna Schmidt am 04 Oktober, 2010 um 12:06:53:
Hi Anna!
Einige Bundesländer haben ein Nachbarrechtsgesetz.
So z.B. NRW.
Wenn eine Einfriedung ortsüblich ist, dann kann (ganz grob) darauf bestanden werden, einen 1,20 m hoihen Maschendrahtzaun gemeinsam zu gleichen Kostenteilen zu errichten.
Vielleicht gibst Du Dein Bundesland erst einmal an?
Viele Grüße
Olaf