Re: Luftraum


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 07 Oktober, 2010 um 20:19:30

Antwort auf: Re: Luftraum von Sepp am 06 Oktober, 2010 um 21:21:55:

Ich tippe zwar auch auf Berechnungsfehler aber die Meinung, dass nicht interressieren würde, was innen passiert kann ich nicht teilen.

Innen gehört schon entsprechend den Regelungen berücksichtigt und woh keine Fläche ist, kann sich diese auch nicht auf die GFZ auswirken. Leider ein vielgemachter Fehler bei der Ermittlung der Geschossfläche. Wo kein Geschoss, da keine Fläche. Die Lufträume gehören in dem darunter liegenden Geschoss mit anderer Geschosshöhe berücksichtigt.

Die GFZ macht keine Aussagen zur Geschosshöhe sondern nur zur Fläche. Damit macht sie keinerlei Regelungen zur Höhe der Gebäude. Meist aus wirtschaftlichen Gründen werden nur bestimmte Geschosshöhen tatsächlich gebaut, sodass sich die Gebäude dann in ihrer Höhe ähneln. Aber das ist kein Verdienst der GFZ sondern der finanziellen Bandbreite der Mehrzahl der Bauherren geschuldet.

: Die Festsetzung einer Geschossfläche oder einer Geschoßflächenzahl in einem Bebauungsplan (nicht in der BauNVO!) dient dazu, die Bebauungsdichte in einem bestimmten Gebiet zu regeln. Insofern ist es ohne Bedeutung, ob und was sich im Inneren eines Gebäudes befindet.

: Tipps:
: - Nochmals die genaue Regelung im Bebauungsplan! überprüfen.
: - Können vielleicht untergeordnete Vorsprünge heruasgerechnet werden?
: - Kann evtl. die Höhe des Dachgeschosses so reduziert werden, dass es nicht mehr als Vollgeschoss gilt ?





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