Re: Falsche Höhenmeterangaben im Bebauungsplan


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Abgeschickt von Sepp am 09 Oktober, 2010 um 12:52:37:

Antwort auf: Re: Falsche Höhenmeterangaben im Bebauungsplan von Heike am 08 Oktober, 2010 um 08:27:57:

: Vielen Dank, Sepp!
: Ganz konkret: Der Nullpunkt ist definiert als 581,20m über NN und bezieht sich auf einen fest definierten Punkt im Gelände. Real gemessen beträgt die Höhe auf diesem Punkt aber 582,0m über NN. Alle anderen Höhenangaben sind auf dem Plan ebenfalls falsch.

Tja, das sieht nach einem Rechenfehler aus. Andererseits ist nicht auszuschließen, dass die Gemeinde das ganze Gebiet aus irgendwelchen städtebaulichen Gründen "tiefer setzen" möchte.

Deshalb gehen wir davon aus, dass der Bebauungsplan (der die falschen Höhenlinie als Basis genommen hat) sehr wohl auf einen Punkt AUF dem Gelände (und nicht darunter) bezogen ist.

Wenn bei der Planung auf irgendwelche Höhenlinien Bezug genommen wird, ist das schlecht. Wurde denn bei der Planung kein Höhenaufmaß für das Planungsgebiet durch ein Vermessungsbüro erstellt?

: Trotz aller Logik und Vernunft hat man das Gefühl, es ist der Gemeinde einfach egal und unser Anliegen wird einfach beiseite gewischt.

Was ist das Anliegen? Ein Entscheidung kann man nur herbeiführen, wenn man einen konkreten (Bau-) antrag oder Vorbescheidantrag über einzelne Fragen stellt und eine Entscheidung von der Behörde abwartet. Konkret könnte also ein Vorbescheidantrag gestellt werden mit der Frage, ob es zulässig ist, ein Gebäude zu erstellen, das als Grundlage einen Nullpunkt von 582,00 m annimmt.

Ich wüsste zu gerne, ob es zu gleichgelagerten Fällen irgendwelche Urteile gibt.

Ob es dazu irgendwelche Urteile gibt, weiß ich nicht, aber die sind bestimmt immer vom Einzelfall abhängig (z.B. Geländeneigungen, Höhenlage der Gebäude auf den Nachbargrundstücken usw.)





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