Re: Beides - Mehrheit


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 11 Oktober, 2010 um 21:32:53

Antwort auf: Beides von Sepp am 11 Oktober, 2010 um 20:49:09:

: Der Zaun ist sowohl eine Einfriedung als auch eine bauliche Anlage im Sinne von § 2 Abs. 1 der BauO NRW.


Ich bin auch für beides. Beide Gesetze bestehen unabhängig voneinander. Definition für die BauO unter §2 Abs. 1 BauO. Im NachbG NRW habe ich keine ausdrückliche Definition gefunden.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]