Re: Nachbarschaftsgrenzbebauung


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Abgeschickt von Bolanger am 13 Oktober, 2010 um 07:48:57:

Antwort auf: Nachbarschaftsgrenzbebauung von Robert am 12 Oktober, 2010 um 17:37:19:

Hallo,

typischerweise muss derjenige, der das Geländeniveau ändert, auch für die dadurch entstehenden Zusatzkosten aufkommen, also die Mauer errichten, das Geländer drauf etc. Typischerweise erfordern solche Arbeiten direkt an der Grenze der Zustimmung des Nachbarn und können ggf. Abstandsflächenprobleme auslösen oder Baulasten erfordern.

Fragen Sie doch mal beim Bauamt nach, ob das Anfüllen genehmigt wurde. Vielleicht erledigt das Bauamt dann Ihr Problem und fordert einen Rückbau ;-)

Gruß,

Bolanger


: Hallo Rechtskundler,

: Wir haben gebaut in einem neuen kleinen BNeubaugebeit auf dem Dorf.Dieses befindet sich auf dem Berg,alos in Hanglage.Mein bereits bestehender Nachbar linker Hand hat günstiger Weise mit Keller gebaut und kann so von der 1. Etage in den Garten gehen.Sein Grundstück wurde so passend hinter dem Haus angefüllt.Für mich als späterbauenden viel die Option Keller heraus.So ergibt sich an meiner linken Grundstücksgrenze zum Nachbarn ein Höhenunterschied von bis zu 3m.Diese habe ich nun bereits teuer mit Betonstützwinkeln abgefangen.Trotz allem benötigten diese jetzt aus logischen Gründen noch einer Sicherung,dass der Nachbar bzw. seine Kinder nicht da herunter stürzen.Ein Landschaftsgärtner machte mich nun darauf aufmerksam ,dass ich diese Kosten garnicht alle hätte tragen müssen und der Nachbar zu Ungunsten des Nachbargrundstückes garnicht hätte anfüllen dürfen.Wie verhält sich das Problem juristisch und im Bezug auf die Kosten,wer muss was tragen?

: Grüsse
: Robert





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