Re: Entschädigung für Inanspruchnahme


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Abgeschickt von Sepp am 15 Oktober, 2010 um 21:22:49:

Antwort auf: Re: Entschädigung für Inanspruchnahme von mum am 15 Oktober, 2010 um 00:11:47:

: Danke für die schnelle Antwort! Gibt es denn irgend einen Wert, an dem ich mich orientieren kann? die 35 Euro stehen momentan im Raum. Alleine der Arbeits-Mehraufwand dadurch, daß z. B. die Tiere per Hand gefüttert werden müssen, das Futter, der Stall entsprechend ausgemistet werden muß, der Zaun neu aufgebaut werden muß, usw. würde nach meinem Gefühl eine Summe über mehrere Hunder Euro rechtfertigen.


Das ist ja kein typischer Fall. Einen Richtwert wird es da wohl nicht geben. Also: entweder man geht auf Ihre Forderung von mehreren Hundert Euro ein oder nicht. Dann wird die Benutzung des Grundstücks eben verweigert. Meiner Meinung nach ist in diesem Fall zu wenig. Das dürfte wohl der Standardtarif für eine Teilfäche einer größeren Wiese im Außenbereich sein.




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