Re: Entschädigung für Inanspruchnahme


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von mum am 15 Oktober, 2010 um 00:11:47

Antwort auf: Entschädigung für Inanspruchnahme von Sepp am 14 Oktober, 2010 um 21:43:37:

Danke für die schnelle Antwort! Gibt es denn irgend einen Wert, an dem ich mich orientieren kann? die 35 Euro stehen momentan im Raum. Alleine der Arbeits-Mehraufwand dadurch, daß z. B. die Tiere per Hand gefüttert werden müssen, das Futter, der Stall entsprechend ausgemistet werden muß, der Zaun neu aufgebaut werden muß, usw. würde nach meinem Gefühl eine Summe über mehrere Hunder Euro rechtfertigen. Das ist ja schon eine ziemliche Differenz. Gibt es einen Richtwert, z. B. was bisher maximal in so einem Fall erreicht wurde? Das wäre noch interessant...



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]