Re: Überbauung Wasslereitung /Kostenerstattung


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Abgeschickt von hansjörg wetterer am 23 Oktober, 2010 um 17:50:04

Antwort auf: Re: Überbauung Wasslereitung /Kostenerstattung von Sepp am 23 Oktober, 2010 um 17:25:56:

: Können Sie das erläutern. Offensichtlich soll ein Gebäude? an einer Stelle gebaut werden, an der eine Wasserleitung verlegt ist?

: Und welche Kosten fallen an bzw. sollen erstattet werden?

Wer übernimmt die Kosten der Verlegung der Wasserleitung bei Überbauung dieser. Eine Dienstbarkeit ist nicht eingetragen. Gibt es
eine Rechtsprechung hierüber?




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