Re: Löschung Vorkaufsrecht


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Abgeschickt von Ludger am 24 Oktober, 2010 um 18:22:43

Antwort auf: Re: Löschung Vorkaufsrecht von Sepp am 23 Oktober, 2010 um 17:30:15:

: Das ist Verhandlungssache. Ein Vorkaufsrecht bedeutet eine Wertminderung für ein Grundstück. Der Berechtigte ist nicht verpflichtet, dieses Recht zu veräußern. Erst recht nicht zu einem bestimmten Preis.

: Wenn das Vorkaufsrecht nicht zu einem vernünftigen Preis abgelöst werden kann, sollte man mit der Bank verhandeln, auf diese "teuere" Forderung zu verzichten oder eine andere Bank suchen.

Hallo Sepp,
danke für deine Antwort. Sie war sehr hilfreich.



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