Re: Geothermie / Solarthermie in Bebauungsplan


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Abgeschickt von Bauamt am 31 Oktober, 2010 um 10:52:21:

Antwort auf: Re: Geothermie / Solarthermie in Bebauungsplan von Bolanger am 30 Oktober, 2010 um 08:48:34:

Zu den möglichen Inhalten von Bebauungsplänen:
http://dejure.org/gesetze/BauGB/9.html

Da sind einige Nummern dabei, die evtl passen könnten (z.B. Nr. 23 oder 24).
Ohne einen BauGB-Kommentar würde ich mich hier aber nicht festlegen wollen.

Ein Verbot von Geothermie kann ich mir grds. vorstellen.
Eine Pflicht zur Solarthermie (also ein Verbot auch konventioneller Heizung/warmwassererzeugung ?) halte ich aber für ausgeschlossen.
Ich nehme an die konkrete B-Plan-Festsetzung ist wohl anders und hier nur falsch zitiert...

: Hallo,

: ich kann nur mein persönliches Bauchgefühl beitragen: ja
: Im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplanes kann es durchaus Untersuchungen des Baugrundes gegeben haben, bei denen herausgekommen ist, dass eine Nutzung der Geothermie mit Nachteilen oder Risiken verbunden ist. Daher könnte man es ausschliessen. Sollte als weitere Zielsetzung des Bebauungsplanes die Ressourcenschonende Entwicklung und Betrieb sein, könnte ich mir auch durchaus die Festsetzung der Solarnutzung vorstellen.

: Grob gesagt kann eine Gemeinde alles festschreiben, was sie für die zielgerechte Entwicklung für nötig hält.

: Gruß,

: Bolanger


:
: : Kann ein Bebauungsplan ein Verbot der Geothermie und eine Pflicht zur Solarthermie vorschreiben obwohl wir laut Heizungsfirma nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) eigentlich auswählen können ?
: : Danke vorab für Eure Einschätzungen





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