Abgeschickt von Sepp am 09 November, 2010 um 21:51:16:
Antwort auf: Keller in Wohnraum - Deckenhöhe von Klink am 09 November, 2010 um 16:56:09:
Nach § 34 der Landesbauordnung BW müssen Aufenthaltsräume eine Mindesthöhe von 2,30 m haben.
Zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum kann die Behörde allerdings eine Abweichung zulassen, wenn die ursprüngliche Baugenehmigung für das Gebäude mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Vgl. § 56 Abs. 2