Re: Keller in Wohnraum - Deckenhöhe


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Abgeschickt von Sepp am 09 November, 2010 um 21:51:16:

Antwort auf: Keller in Wohnraum - Deckenhöhe von Klink am 09 November, 2010 um 16:56:09:

Nach § 34 der Landesbauordnung BW müssen Aufenthaltsräume eine Mindesthöhe von 2,30 m haben.

Zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum kann die Behörde allerdings eine Abweichung zulassen, wenn die ursprüngliche Baugenehmigung für das Gebäude mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Vgl. § 56 Abs. 2




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