Abgeschickt von Peddie am 10 November, 2010 um 08:19:40
Wir hatten für unsere Doppelhaushälfte eine 9m lange Garage geplant (gesammte Hauslänge) und wollten dann auf dem 2,50m breiten Streifen vor dem Haus einen Stellplatz integrieren.
Bauantrag abgelehnt: Stellplätze müssen auf der Bebaubaren Fläche liegen.
Nun heisst es in der Baubeschreibung auch: Carports und Garagen müssen einen Mindestabstand von 1m zur öffentlichen Verkehrsfläche einhalten!
-> dann könnten wir doch die Garage noch einen Meter länger machen / hätten also Platz für zwei PKW und "dürfen" unsere Garage hinstellen -> diese würde dann nur neun meter lang.... was meint Ihr dazu?
Danke & Gruss
Peddie