Re: Gebrauch eines Stellplatzes


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Abgeschickt von Bauamt am 13 November, 2010 um 13:38:51:

Antwort auf: Gebrauch eines Stellplatzes von Gisela Schädler am 12 November, 2010 um 10:12:21:

Falls die Autoarbeiten einen gewerblichen Hintergrund haben und "fremde" Autos repariert werden, können Sie sich mal an ihr zuständiges Bauamt wenden.
So eine Nutzung wäre baugenehmigungspflichtig und ich gehe mal davon aus, dass keine entsprechende Baugenehmigung vorliegt. Auch die Genehmigungsfähigkeit würde ich stark in Zweifel ziehen.


: Wir sind eine Eigentumswohngemeinschaft von 6 Parteien mit 9 AutoStellplätzen. 5 sind überdacht 4nicht überdacht.Auf einem unüberdachten Stellplatz direkt vor meiner Terrasse. Es wird ständig montiert und gebastelt, stundenlang bei schönem Wetter täglich, abends, Sonn- und Feiertags. Das Auto wird ständig zerlegt und wieder zusammengebaut. Er ist Mieter einer ETW mit 1 überd. und 1 unüberd.Stellplatz.Ein erholsames Sitzen auf meiner Terrasse ist unmöglich, da dann auch noch zusätzlich ein großes Palaver mit anderen Mietern stattfindet.
: Muss ich das klaglos hinnehmen?





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