Abgeschickt von ric4711 am 17 November, 2010 um 16:22:10
Wir arbeiten für einen GU. Leider sind wir bei der Ausführung in Terminverzug gekommen , welcher der GU auch angemahnt hat . Nun hat der GU ein Drittunternehmen (Stundenlohnarbeiten) aud die Baustelle geschickt , welche z.T unser Leistungen mit ausführen. Der GU hat weder eine Kündung noch Teilkündigung der Leistungen nach VOB ausgeprochen .
Muss ich die Ersatzvornahme dulden / bezahlen ?
Gruß ric4711