Nachbarrechtsgesetz NW


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von oberh am 22 November, 2010 um 16:49:00

Hi!

Ein Nachbar verlangt die Errichtung von L-Steinen, da das Grundstück des Eigentümers um ca. 30 cm angefüllt wird an seiner Seite.
Der Hinweis, dass eine Abböschung ebenfalls als Alternative in Betracht kommt, wird negiert, da er sich den Kantstein seiner Zufahrt sparen möchte.

Nun wurden vom Eigentümer des aufzufüllenden Grundstückes die L-Steine bewehrt gesetzt und der leider nur mündlichen Zusage, die Kosten zu teilen.

Es kommt, wie es kommen musste - nach Zusendung der Materialkosten zwecks Abrechnung weiss der Gute nix mehr von der Absprache.

OK - soviel zur Einleitung.

Nun möchte er - trotz des Hinweises eine Hecke zu pflanzen - den Grundstückseigentümer zur Errichtung eines Zaunes (Maschendraht, 1,20 m hoch) heranziehen.

1. ortsüblich ist sehrwohl auch "nur" eine Hecke - kann er den Zaun trotzdem verlangen?
2. das Angebot, den Zaun in Eigenregie zu erstellen lehnt er wegen mangelnder Gewährleistung ab und verlangt die Beauftragung einer Firma - darf er dies verlangen?

Vielen Dank im Voraus



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]