Re: Nachbarrechtsgesetz NW


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 November, 2010 um 17:41:35

Antwort auf: Nachbarrechtsgesetz NW von oberh am 22 November, 2010 um 16:49:00:

Hallo ... ACHTUNG: direkt der Hinweis auf eine rein persönliche Einschätzung auf Grundlage meines eigenen Menschenverstandes (ob der gesund ist, wage ich nichtmal zu behaupten).

zu 1.) meines Wissens kann die Teilung der Kosten nur für die ortsübliche Einfriedung verlangt werden. Andere Einfriedungsformen können nur auf eigene Kosten und unter Einhaltung nachbarschützender Vorschriften auch gegen den Willen des Nachbarn umgesetzt werden.

zu 2.) die Gewährleistung könnte nur der Auftraggeber in Anspruch nehmen sodass auch nur dieser entscheiden können müsste, wie und von wem die Einfriedung letztlich hergestellt wird. Bei Teilung der Kosten wäre Einigkeit über die Gewährleistung natürlich sinnvoller. Schlimmstenfalls müsste der Auftraggeber dem im Innenverhältnis an den Kosten beteiligten Nachbarn gegenüber in Gewährleistung treten. Aber eine Verpflichtung kann sich eigentlich nur auf die fachgerechte Ausführung beziehen (vgl. Renovierung der Wohnung im Mietrecht).


: Hi!

: Ein Nachbar verlangt die Errichtung von L-Steinen, da das Grundstück des Eigentümers um ca. 30 cm angefüllt wird an seiner Seite.
: Der Hinweis, dass eine Abböschung ebenfalls als Alternative in Betracht kommt, wird negiert, da er sich den Kantstein seiner Zufahrt sparen möchte.

: Nun wurden vom Eigentümer des aufzufüllenden Grundstückes die L-Steine bewehrt gesetzt und der leider nur mündlichen Zusage, die Kosten zu teilen.

: Es kommt, wie es kommen musste - nach Zusendung der Materialkosten zwecks Abrechnung weiss der Gute nix mehr von der Absprache.

: OK - soviel zur Einleitung.

: Nun möchte er - trotz des Hinweises eine Hecke zu pflanzen - den Grundstückseigentümer zur Errichtung eines Zaunes (Maschendraht, 1,20 m hoch) heranziehen.

: 1. ortsüblich ist sehrwohl auch "nur" eine Hecke - kann er den Zaun trotzdem verlangen?
: 2. das Angebot, den Zaun in Eigenregie zu erstellen lehnt er wegen mangelnder Gewährleistung ab und verlangt die Beauftragung einer Firma - darf er dies verlangen?

: Vielen Dank im Voraus





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