Gewährleistungsverlängerung nach Nachbesserung


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Abgeschickt von Hubertine am 29 November, 2010 um 11:55:06

Hallo,

ich habe eine Frage u folgendem Sachverhalt:

Neubau von 7 Reihenhäusern im Jahr 2006, Bezug durch Eigentümer zwischen November 2006 und Sommer 2007.

Im Sommer 2008 erstmal Schäden am Außenputz (Abplatzungen im Bereich der Fensterlaibungen und Haustrennfugen)
Nachbesserung durch Abklopfen, Neuverputzen und Neuantrich der ausgebesserten Stellen
Januar 2009 das gleiche wieder
Januar 2010 das gleiche wieder.

Vertraglich ist festgelegt:
Haftung für Sachmängel am Bauwerk und Außenanlagen nach BGB § ff.
Anspruch des Käufers zunächst auf Nachbeserung, danach auf Ersatzlieferung. Bei Unzumutbarkeit der nacherfüllung kann diese vom Verkäufer verweigert und der Käufer auf Minderung verwiesen werden.

Unser Vertragspartner ist der Bauträger, nicht die Dirma, die die Außenfassade hergestellt und bis dato ausgebessert hat.

Frage:
Wir haben noch ein Jahr Gewährleistung. Verlängert sich diese durch die Nachbesserungen erneut um 5 Jahre nach der letzten?
Oder muss ich das jährlich hinnehmen?
Was habe ich für Möglichkeiten?

Vielen Dank im Voraus!!
Hubertine



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