Re: Ausgeb. DG ohne Genehmigung


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Abgeschickt von oberh am 30 November, 2010 um 10:28:00

Antwort auf: Ausgeb. DG ohne Genehmigung von GG am 26 November, 2010 um 19:06:27:

Hi!

Achtung Laie!

1. Wurde diese Information in den Kaufvertrag aufgenommen?

2. Es existiert eine Informationspflicht des Erwerbers.

3. Existiert eine Aufteilung nach WEG, in der die Wohnung integriert ist als eigenständiges Sondereigentum?

4. Selbst wenn der Erwerber gerade gefrustet ist - wie wäre es mit ein wenig Kooperation über eine Nachfrage bei der Baubehörde, ob die geänderte Nutzung und die Bauausführungen einem nachträglichen Bauantrag genügen würden?
Dann ließe sich vielleicht vor einem kostenintensiven Rechtsstreit eine unsagbar kostengünstige Alternative in die Tat umsetzen?

Viele Grüße
Olaf



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