Re: Nutzungsänderungsantrag / Baugenehmigung Wohnzimmer


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 01 Dezember, 2010 um 17:25:24

Antwort auf: Re: Nutzungsänderungsantrag / Baugenehmigung Wohnzimmer von ta_1 am 01 Dezember, 2010 um 16:58:07:

Hoppala ... "Bauvorlageberechtigung" ist (z. B. in NRW und meines Wissens in den meisten anderen Ländern auch) für Nutzungsänderungen nicht erforderlich. Diese Anträge könnte theoretisch also auch die Omma vom besten Kumpel machen - oder der Bauherr selbst. Dem Entwurfsverfasser, so heißt der Verantwortliche für die inhaltliche und fachliche Richtigkeit der Pläne, ob bauvorlageberechtigt oder nicht, übernimmt er dann auch damit die Verantwortung, die ihm gemäß Bauordnung (in NRW §58 BauO NRW) zugeordnet ist.

Weiterhin ist die Nutzungsänderung nicht ein TEIL sondern Inhalt des Baugenehmigungsverfahrens. Formal und im Ablauf gibt es keine Unterschiede zwischen Baugenehmigungen für Nutzungsänderungen oder z. B. Errichtungen von Neubauten.

Das Bauamt muss die (letzte genehmigte) Nutzung des Raumes übrigens nicht kennen. Das Amt muss die Genehmigung nicht mal aufbewahren. Der, der sich darauf beruft muss sie im Zweifel nachweisen, z. B. durch Vorlage der Baugenehmigung, die er selbstverständlich selbst bei den wesentlichen Unterlagen seiner Eigentumsnachweise, wie auch Fahrzeugbrief, Geburtsurkunde usw. aufbewahrt, welche Nutzung zuletzt genehmigt war.

... aber wir wissen ohnehin immer noch nicht in welchem Land sich das abspielt und diese Regelungen sind Landesgesetzte.

: Nutzungsänderungantrag ist ein Teil der Baugenehmigung (einfach das richtige Kreuzchen beim Formular markieren).
: Zum Tausch der Fenster ist eine Baugenehmigung nicht notwendig. Diese wird zB. im Falle einer Veränderung der Statik durch die Baumassnamhe nötig usw usw. Hier ist es nicht der Fall.

: Falls, der Raum tatsächlich nicht als Wohnraum gilt, wird hier allerdings/vermutlich ein Nutzungsänderungsantrag nötig, somit doch ein Bauantrag.
:
: Um Bauanträge zu stellen muss man bauvorlagenberechtigt sein. Das sind: Architekten, Bauingenieure, bei kleinen Projekten (die Definition lasse ich an der Stelle) auch technische Bauzeichner.

: Meine Empfehlung: Beim Bauamt konkret nach der Nutzung des Raumes fragen!





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