Re: Benutzung von Stellplätzen und Garagen


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Abgeschickt von Bolanger am 03 Dezember, 2010 um 21:28:56:

Antwort auf: Re: Benutzung von Stellplätzen und Garagen von Bauamt am 02 Dezember, 2010 um 21:48:47:

Hallo,

einen Zwang, die Fahrzeuge dort abzustellen, wird es wohl nicht geben. Baurechtlich dürfen Stellplätze und Garagen aber auch nur zum Unterbringen von Fahrzeugen genutzt werden. Es wäre also nicht zulässig, die Garage als Abstellraum für Gerümpel zu nutzen. Und wenn ich eine leere Garage hätte und damit die Wahl, mein Auto dort unterzustellen oder an der Straße, wäre meine Entscheidung klar.

Grüße,

Bolanger

: Unmittelbarer Zwang zur benutzung (baurechtlich notwendiger) Stellplätze ist nicht möglich.

: Mittelbar kann die Gemeinde aber den "Druck" erhöhen indem sie z.B. öffentliche Parkplätze entfernt bzw. das Parken dort verbietet oder Radwege anlegt usw usw.

: : Die Gemeinden regeln die Erstellung von Kfz.-Stellplätzen und Garagen in entsprechenden Satzungen.
: : Frage: Können die Bewohner später gezwungen werden,ihre Fahrzeuge auch nur dort abzustellen oder hat die Gemeinde hierüber keinen Einfluß mehr.





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