Re: Bestandsschutz für das bestehende Dachgeschoss oder Bestandsschutz für das Gesamtgebäude?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von agatebrigitte am 06 Dezember, 2010 um 13:02:08

Antwort auf: Re: Bestandsschutz für das bestehende Dachgeschoss oder Bestandsschutz für das Gesamtgebäude? von Sepp am 04 Dezember, 2010 um 13:11:06:

: Vielen Dank für die schnelle Antwort. Zur 1. Frage: Ich stelle klar, dass nach dem bestehenden Bebauungsplan auch wieder ein Dachstuhl in der ursprünglichen Form und eine Dachdeckung in der ursprünglichen Farbe (und Material etc.) zulässig ist. Die Frage nach Stellplätzen stellt sich in solch einem Fall wohl, weil in dem komlett erneuerten Satteldachstuhl erstmals zwei Wohnungen geschaffen werden sollen. Nach § 51 Abs. 9 BauOrdnung NRW brauchen notwendige Stellplätze nicht hergestellt zu werden, wenn Wohnungen durch Ausbau des DAchgeschosses geschaffen werden. Alle Voraussetzungen von § 51 Abs. 9 BauO NRW liegen vor, auch nach Ansicht des Bauamts. Aber das Bauamt meint, das komplette Auswechseln des Satteldachstuhls - vor allem der Dachsparren - führt zum "Verlust des Bestandsschutzes für das Dachgeschoss". Ist das richtig weil der Satteldachstuhl doch nur 40 % der Gesamtdachfläche beträgt, aber das Mansarddach 47 % und das Flachdach 13 %, somit 60 % bestehen bleibt? Einen Kniestock hat das Satteldach nicht, Giebel bleiben erhalten. Zu Frage 3: Ja, es soll in dem neuen Satteldachstuhl auf dem Flachdach 50 qm neu eine dritte Wohnung geschaffen werden und dafür gilt die gesetzliche Befreiung von der Stellplatzverpflichtung durch Dachausbau nach § 51 Abs. 9 BauO NRW natürlich nicht, weil auf dem Flachdach ja kein Dach bestand. Insofern - für die dritte Wohnung - ist selbstverständlich klar die Stellplatzablösung zu zahlen. Anderes gilt meiner Meinung nach aber für die Wohnungen eins und zwei unter dem - komplett erneuerten - Satteldachteil. Ist das richtig?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]