Re: Mindestdeckenhöhe Bad


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Abgeschickt von Bauassessor am 14 Dezember, 2010 um 14:40:50:

Antwort auf: Mindestdeckenhöhe Bad von Eva am 12 Dezember, 2010 um 10:55:45:

Hallo,

man müsste die Bauordnung aus der entsprechenden Zeit prüfen. In der aktuellen Bauordnung heißt es im § 48 BauO NRW:

in NRW ist das in § 48 der Bauordnung geregelt. Dort heißt es:

§ 48 Abs. 1 BauO NRW:
Aufenthaltsräume müssen eine für ihre Benutzung ausreichende Grundfläche und eine lichte Höhe von mindestens 2,40 m haben. Für Aufenthaltsräume in
Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, für Aufenthaltsräume im Dachraum und im Kellergeschoss, im Übrigen für einzelne Aufenthaltsräume und Teile von Aufenthaltsräumen kann eine geringere lichte Höhe gestattet werden, wenn wegen der Benutzung Bedenken nicht bestehen. (...)

§ 48 Abs. 2 BauO NRW:
Aufenthaltsräume müssen unmittelbar ins Freie führende Fenster von solcher Zahl und Beschaffenheit haben, dass die Räume ausreichend Tageslicht erhalten und belüftet werden können (notwendige Fenster).

: Hallo,
: gibt es in NRW eine Verordnung, die für Badezimmer in Häusern aus den 60er Jahren eine Mindestdeckenhöhe vorschreibt? Wenn ja, wie hoch muss die Badezimmerdecke sein, damit bei Neuvermietung keine Mietabschläge wg. zu niedriger Decke zu beachten sind? Bei einer Badsanierung wurde die Decke aus optischen Gründen abgehängt. Es handelt sich nicht um das Thema Dachschräge.
: Vielen Dank für die Antworten
: Eva





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