Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 17 Dezember, 2010 um 15:22:42:
Antwort auf: Einbehalt wegen Baumängel usw. von Kirchners am 16 Dezember, 2010 um 20:30:24:
Hallo Kirchners,
abgesehen von der mir hier nicht bekannten vertraglichen Situation- ist meine Vorgehensweise bei einem VOB-Vertrag wie folgt: Mängelbeseitigungsanspruch in zweifacher Höhe, Umsatzsteuer natürlich inbegriffen, da auch ein Nachunternehmer die Umsatzsteuer berechnet. Der "Skontorabatt" gilt erstmal nur für "freigegebene Zahlungen". Haben Sie berechtigte Ansprüche auf Mängelbeseitigung/Nachbesserung- und wird diese erledigt, hat der Auftragnehmer Recht auf seine restlichen Forderungen - dann natürlich mit vereinbartem Skonto.
mfg