Re: Grenzbebauung: Garage mit Dachterrasse


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Abgeschickt von Bauamt am 20 Dezember, 2010 um 20:02:16:

Antwort auf: Grenzbebauung: Garage mit Dachterrasse von Sam am 19 Dezember, 2010 um 17:11:51:

Genaue Fristen für die Verwirkung sind mir nicht bekannt. Üblicherweise rechnet man da in Jahren.
Wobei allerdings die Wartezeit während man auf eine Behördenentscheidung wartet nicht gegen einen gerechnet werden kann. Schliesslich ist das ja kein "dulden".

Ein Eingangsvermerk sagt erstmal nicht aus. Nur mit einen Genehmigungsvermerk wäre die Terrasse geprüft und legalisiert, was eine Verfristung Ihrer Klagemöglichkeiten bedeutet könnte.

Von Sommer bis jetzt im Winter wäre genug Zeit um zumindest eine fachliche Stellungnahme und Aussage über das weitere Vorgehen vom Bauamt zu bekommen.
Wenn Sie eh schon bereit zum Klagen waren könnten Sie eine Verpflichtungklage (auf bauaufsichtliches Einschreiten) oder Untätigkeitsklage gegen das Bauamt einreichen.

Auch eine direkte Klage gegen den Nachbarn ist durchaus möglich. Da sollten Sie sich jedoch an einen Anwalt für eine Erstberatung wenden.

: VIelen Dank





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