Grenzbebauung: Garage mit Dachterrasse


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Abgeschickt von Sam am 19 Dezember, 2010 um 17:11:51:

Antwort auf: Re: Grenzbebauung: Garage mit Dachterrasse von Bauamt am 19 Dezember, 2010 um 15:43:18:

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Das Bundesland ist Sachsen.

Einsicht in die Bauakte habe ich bereits genommen. In den Bauplänen ist die Dachterrasse eingezeichnet. In wieweit sie jedoch genehmigt ist weiß ich nicht, denn zu den Plänen existiert lediglich ein Eingangsvermerk. Aus diesem Grund habe ich bereits im Sommer die bauaufsichtliche Prüfung schriftlich beantragt habe. Da mir bisher keine Entscheidung oder sonstige Information zum Verfahren vorliegt, habe ich nachgefragt und die Sachbearbeiterin meinte, dass in näherer Zukunft mit keinem Bescheid zu rechnen ist.
Da ich berfürchtet hatte, dass die Verjährung eintritt, habe ich bereits eine Klage verfasst, aber eben gegen den Nachbarn. Die müsste ich ja nun verwerfen und die Entscheidung der Behörde abwarten.
Wie lang müsste man denn die Terrasse dulden, um seinen Abwehranspruch zu verwirken?

VIelen Dank



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