Re: Grenzbebauung Garage


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Abgeschickt von Sepp am 25 Dezember, 2010 um 22:49:11:

Antwort auf: Grenzbebauung Garage von van der Mei am 25 Dezember, 2010 um 18:53:17:

Hinweis 1:
Der beauftragte Planer schuldet eine genehmigungsfähige Planung. Wenn keine Baugenehmigung erfolgt, bekommt der Planer auch kein Honorar.

Hinweis 2:
Trick 17: Das Dach reicht vermutlich schon jetzt bis zur Grenzen. Zeichnen Sie in den Plänen einfach unter diesem einen 30 cm breiten Abstellraum (evtl. aus einer Holzverschalung, für die Lagerung von Schneeschaufeln und Gartenwerkzeugen) ein. Dann reicht das Gebäude in den Plänen bis zur Grenze.
Es kann sich ja ergeben, dass dieser Gebäudeteil aus finanziellen Gründen erst in vieeeelen Jahren angebaut werden kann.





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