Re: Baunutzungsantrag


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 26 Dezember, 2010 um 23:35:50

Antwort auf: Re: Baunutzungsantrag von Sepp am 25 Dezember, 2010 um 22:41:33:

zu 4.
in NRW erlischt die Baugenehmigung auch bei Unterbrechung der Bauarbeiten von mehr als einem Jahr. Es gibt jedoch Verlängerungsmöglichkeiten, auch bis zu einem Jahr rückwirkend (§77 BauO NRW).

: 1. Wieviele Parkpl�tze m�ssen bei der Nutzung einer gewerblichen Fl�che von 26 qm vorhanden sein?
: Das kommt darauf an,
: a) in welchem Bundesland sich das abspielt
: b) um welche Art es sich bei der Gewerbefl�che handelt (M�bellager oder Verkaufsladen oder Disko?)
: c) ob die zust�ndige Gemeinde evtl. eine Satzung oder sonstige Regelung �ber die Stellpl�tze (z.B. in einem Bebauungsplan) erlassen hat.

: 2. In welchem � ist das geregelt? Ich habe von einem Verteilerschl�ssel 0,8 geh�rt.
: Siehe oben Buchstaben a) und c)

: 3. Wird ein genehmigter Carport auf einem Wegerecht als Baulast eingetragen und in welchem Verzeichnis?
: Ein Carport darf nicht auf einer Fl�che gebaut werden, f�r die eine Baulast mit einem Wegerecht (zugunsten eines Nachbarn) besteht. Dies gilt auch dann, wenn der Carport baurechtlich genehmigt ist.

: 4. Die Genehmigung verf�llt nach 3 Jahren. Auch wenn die Arbeiten aufgenommen, aber aus finanziellen Gr�nden nicht zuendegef�hrt wurden?
: Nein, sobald mit den Bauarbeiten begonnen ist, verf�llt eine Baugenehmigung nicht mehr, es sei denn, die Bauausf�hrung wird l�ngere Zeit (3 Jahre?) unterbrochen.





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