Re: Zahlt Bauleistungsvers. für eine Hangsicherung?


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Abgeschickt von Sepp am 28 Dezember, 2010 um 17:48:04:

Antwort auf: Re: Zahlt Bauleistungsvers. für eine Hangsicherung? von Heike am 28 Dezember, 2010 um 10:22:09:

Den oben verlinkten Versicherungsbedingungen ist zu entnehmen:

Nur wenn dies besondert vereinbart ist, sind zusätzlich versichert
e) Baugrund und Bodenmassen, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und
Leistungen sind;

Damit hat die Versicherung wohl recht. Versichert sind ja auch nur Sachschäden.
Die Tatsache, dass eine Hangsicherung erfolgen muss ist genau betrachtet kein Schaden, sondern eine Feststellung. Und zwar eine Feststellung, die der Bodengutachter vermutlich schon vor Baubeginn treffen hätte müssen.



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