Re: Pflasterung eines gemeinsam genutzten Weges


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Sid am 02 Januar, 2011 um 20:21:27:

Antwort auf: Re: Pflasterung eines gemeinsam genutzten Weges von Bolanger am 02 Januar, 2011 um 09:40:12:

: Hallo,

: wenn es nur ein Wegerecht gibt, dann sind ausschliesslich Sie als Eigentümer des Grundstückes für die Instandhaltung verantwortlich. Oder gibt es auch eine Regelung zur Aufteilung der Kosten? Vermutlich wurde den Nachbarn nur zugesichert, den Weg benutzen zu dürfen, nicht aber, ihn auch bezahlen zu müssen.

: Auf der anderen Seite sind Sie nicht verpflichtet, den Weg zu pflastern. Der Weg muss für die Nachbarn (sicher) nutzbar sein, mehr aber auch nicht. Das ist ein Schotterweg auch.

: Grüße,

: Bolanger


: : Hallo,
: : wir haben 2009 neu gebaut. Hinter unserem Haus ist ein Doppelhaus entstanden. Die Eigentümer benutzen unser Grundstück (Wegerecht ist vorhanden) um zu ihren Gründtücken zu gelangen. Jetzt soll diese Zufahrt gepflastert werden. Die Bewohner der Doppelhaushälfte sind der Meinung, dass wir die Erstellung der Pflasterung zu bezahlen haben. Wir sind der Meinung, dass dieser Weg jeweils zu 1/3 der Kosten von den einzelnen Parteilen zu tragen ist, denn es wird ja auch der Weg genutzt. Instandhaltung und Wartung kann doch nicht allein unsere Sache sein.

: : Gibt es hierzu Regelungen im Baurecht oder habt Vorgehensweisen aus der Praxis wie man hiermit vorgeht?
: : Beste Grüße


Hallo,

danke für die Antwort! Es gibt keine Regelung bezüglich der Aufteilung der Kosten...Noch nicht!
Alle Parteien hätten gerne eine Pflasterung, inkl. wir. Die Eigentümer der Doppelhaushälfte gehen aber davon aus, dass wir das alles bezahlen, bzw. bezahlen müssen. Wir würden aber gerne das ganze durch drei teilen, weil wir nicht alleine diesen Weg nutzen....
Was tun? Einen Vertrag aufsetzen oder ähnliches? Wie wird in der Praxis damit umgegangen?
Beste Grüße
Sid





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]