Witterungsbedingte Verzögerung


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Abgeschickt von Baumaus am 03 Januar, 2011 um 13:29:56

Hallo Zusammen,

kann sich ein Bauträger darauf berufen, keine Ausgleichszahlung für eine verspätete Fertigstellung eines Hauses (in erster Linie wg. Einbringen des Estrichs) zu zahlen, weil er aufgrund von Frost nicht arbeiten konnte?
Schriftlich wurde Folgendes fixiert:
"Der Verkäufer verpflichtet sich, das Vertragsobjekt bis spätenstens xx.xx.xxxx vollständig fertig zu stellen. Können Außenarbeiten jahreszeitlich bedingt nicht innerhalb dieser Frist ausgeführt werden, hat sie der Verkäufer zu geeigneter Zeit zu erbringen. Die Abnahme des Vertragsobjektes bei Bezugsfertigkeit wird hierdurch nicht berührt. Bei verspäteter Herstellung wird ein pauschaler Schadenersatz geschuldet in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete für das Kaufobjekt für den Zeitraum des Verzugs."
Es handelt sich ja bei den verzögerten Arbeiten um Innenarbeiten und nicht um Außenarbeiten wie z.B. Garten/Carport usw.

Vielen Dank und viele Grüße
Baumaus



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