Re: Abstandsflächen


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Abgeschickt von Bolanger am 08 Januar, 2011 um 08:54:32:

Antwort auf: Abstandsflächen von Hubert Mueller am 07 Januar, 2011 um 21:17:52:

Hallo,

typischerweise dürfen Abstandsflächen auch auf öffentlichen Straßen liegen, denn sonst könnte man nie ein Haus direkt an der Straße bauen. Prinzipiell ist es also durchaus möglich, die Straße direkt neben Ihrem Haus, ohne auch nur 1 cm Platz dazwischen, zu bauen. Es sei denn Das Grundstück daneben gehört Ihnen, dann ginge das nicht so ohne weiteres gegen Ihren Willen.

Wie stellt sich die Situation mit den Abstandsflächen denn jetzt dar? Gibt es eine Baulast dazu? Und wem gehört das Grundstück nebenan? Oder ist das Haus schon so alt, dass man sich damals noch nicht um Abstandsflächen gekümmert hat?

Grüße,

Bolanger

Grüße,

Bolanger



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