Re: Badeinbeu ohne statische Prüfung - Mieter droht Prüfung an


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von oberh am 11 Januar, 2011 um 12:58:41

Antwort auf: Re: Badeinbeu ohne statische Prüfung - Mieter droht Prüfung an von Bolanger am 05 Januar, 2011 um 08:31:36:

Hi!

Wird das jetzt so ein Fall, wo die linke Hand nicht mehr weiss, was die rechte gemacht hat ... ? #grins#

Ich muss noch mal an den Anfang zurück:
Sie sprechen hier von der "Wohnung des Mieters".
War das jetzige Badezimmer damals nicht zu Wohnzwecken genehmigt?
Dann hätte ggf. eine Nutzungsänderung beantragt werden müssen.
Wenn dieses Gebäudeteil z.B. auf der Grenze steht, dann hätte ggf, eine Baulast eingetragen werden müssen.
Die Belange des Brandschutzes hätten überprüft werden müssen.
Am Besten ... auf zum Bauamt ...

Viele Grüße
Olaf



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]