Re: Badeinbeu ohne statische Prüfung - Mieter droht Prüfung an


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauamt am 11 Januar, 2011 um 20:24:14:

Antwort auf: Re: Badeinbeu ohne statische Prüfung - Mieter droht Prüfung an von oberh am 11 Januar, 2011 um 12:58:41:

Ein Badezimmer in einer (Miet-)Wohnung entspricht recht offensichtlich der genehmigten Wohnnutzung.
Es ist damit keine Nutzungsänderung. Weder genehmigungspflichtig noch verfahrensfrei.

Warum eine Baulast erforderlich werden soll, ist mir nicht klar.

Dass Belange des Brandschutzes, genauso wie Belange der Standsicherheit und aller übrigen Belange der Bauordnung zu beachten sind ist selbstverständlich. Eine behördliche Prüfung ist in diesem Fall aber dafür nicht vorgeschrieben.

: Hi!

: Wird das jetzt so ein Fall, wo die linke Hand nicht mehr weiss, was die rechte gemacht hat ... ? #grins#

: Ich muss noch mal an den Anfang zurück:
: Sie sprechen hier von der "Wohnung des Mieters".
: War das jetzige Badezimmer damals nicht zu Wohnzwecken genehmigt?
: Dann hätte ggf. eine Nutzungsänderung beantragt werden müssen.
: Wenn dieses Gebäudeteil z.B. auf der Grenze steht, dann hätte ggf, eine Baulast eingetragen werden müssen.
: Die Belange des Brandschutzes hätten überprüft werden müssen.
: Am Besten ... auf zum Bauamt ...

: Viele Grüße
: Olaf





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]