Abstandsfläche


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Abgeschickt von Michael am 11 Januar, 2011 um 17:46:28

Hallo,

ich habe eine Frage zur Größe einer Abstandsfläche.
Auf mein gerade gekauftes Grundstück fällt eine übernommene Abstandsfläche des Nachbarhauses die auch im Grundbuch eingetragen wurde. Leider ist dort keinerlei Aussage über die Größe und auch kein Plan hinterlegt worden (1973!). Jetzt scheiden sich die Geister, welche Berechnung der Abstandsfläche hier greift. Gilt hier die damalige BayBO von 1973 oder die aktuelle von heute? Damals gab es keinen Art.6, Abs. 5 ("Schmalseitenprivileg"), heute gibt es den. Nach diesem kann man die Abstandsfläche halbieren, wenn die Gebäudewand kleiner 16 mtr. ist.
Bauamt (Bayern) meint es gilt 1973, Rechtsanwalt meint (bisher nur mündlich) es gilt heute.
Weiß das jemand?

Danke
Michael



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