Re: Urheberrecht beim Bauentwurf.


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Januar, 2011 um 23:48:49

Antwort auf: Re: Urheberrecht beim Bauentwurf. von Bauärger am 13 Januar, 2011 um 20:12:26:

Wenn der Verfasser der Zeichnungen einen Auftrag zur Erlangung einer Baugenehmigung annimmt und letztlich nicht in der Lage ist das Ergebnis zu erreichen, hat er gar kein Geld verdient, denn der Vertrag unterliegt dem Werkvertragsrecht (§§631 ff BGB) und da gibt es erst Geld, wenn das Werk (Baugenehmigung) vollendet ist.

Wer das bei Auftragsannahme nicht klarstellt handelt in meinen Augen betrügerisch.

Urheberrecht kann nur geltend machen, was auch schützenswert ist. Ein 08/15-Einfamilienhaus, Gäste-WC rechts, Küche links, Eingang dazwischen, Wohnzimmer dahinter, Treppe in der Gebäudemitte, erfüllt diesen Anspruch eindeutig nicht. Das kann jeder fortsetzen, der dann hoffentlich die formalen und fachlichen Kenntnisse für den Auftragsinhalt erfüllt.


: Besten Dank für die Antwort. "Bauärger" hat den "Architekt" beauftragt: einen Bauantrag zu stellen. Leider der "Architekt" in keinen Kammer registriert, der Bauantrag wurde zurück genommen.In der Rec. wurde Leistung Phase 1-3(ohne Phase 4) pauschal gerechnet, die Summe wurde ausgeglichen ; der "Architekt" meint, ohne seine Zustimmung darf den Bauantrag nicht gestellt werden und "Bauärger" muß ein anderes Haus bauen.Stimmt das? Soll Bauärger deswegen zu Fachanwalt für Baurecht gehen?



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