Re: Urheberrecht beim Bauentwurf.


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Abgeschickt von Bauärger am 13 Januar, 2011 um 20:12:26

Antwort auf: Re: Urheberrecht beim Bauentwurf. von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 13 Januar, 2011 um 13:19:10:

: hallo Bauärger,
: die AKNW sagt dazu folgendes (Zitat):
: Wenn ein Bauherr einen Architekten mit der Entwurfsplanung, nicht aber mit weiteren Leistungen beauftragt und eine Regelung über die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten fehlt, ist der Bauherr trotz Honorierung des Entwurfes nicht berechtigt, diesen ohne den Architekten zu realisieren. Anders kann die Rechtslage zu beurteilen sein, wenn der Architekt auch mit der Genehmigungsplanung beauftragt wird. Durch die Beauftragung mit sämtlichen zur Baugenehmigung erforderlichen Leistungen ist dem Architekten grundsätzlich bewusst, dass das Bauvorhaben auch realisiert werden soll. Das Nutzungsrecht an den Plänen zur Realisierung des Objekts des Architekten wird daher in der Regel mit der Genehmigungsplanung übertragen.

Besten Dank für die Antwort. "Bauärger" hat den "Architekt" beauftragt: einen Bauantrag zu stellen. Leider der "Architekt" in keinen Kammer registriert, der Bauantrag wurde zurück genommen.In der Rec. wurde Leistung Phase 1-3(ohne Phase 4) pauschal gerechnet, die Summe wurde ausgeglichen ; der "Architekt" meint, ohne seine Zustimmung darf den Bauantrag nicht gestellt werden und "Bauärger" muß ein anderes Haus bauen.Stimmt das? Soll Bauärger deswegen zu Fachanwalt für Baurecht gehen?



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