Re: Urheberrecht beim Bauentwurf.


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 13 Januar, 2011 um 13:19:10:

Antwort auf: Urheberrecht beim Bauentwurf. von Bauärger am 12 Januar, 2011 um 17:36:11:

hallo Bauärger,
die AKNW sagt dazu folgendes (Zitat):
Wenn ein Bauherr einen Architekten mit der Entwurfsplanung, nicht aber mit weiteren Leistungen beauftragt und eine Regelung über die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten fehlt, ist der Bauherr trotz Honorierung des Entwurfes nicht berechtigt, diesen ohne den Architekten zu realisieren. Anders kann die Rechtslage zu beurteilen sein, wenn der Architekt auch mit der Genehmigungsplanung beauftragt wird. Durch die Beauftragung mit sämtlichen zur Baugenehmigung erforderlichen Leistungen ist dem Architekten grundsätzlich bewusst, dass das Bauvorhaben auch realisiert werden soll. Das Nutzungsrecht an den Plänen zur Realisierung des Objekts des Architekten wird daher in der Regel mit der Genehmigungsplanung übertragen.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]