Re: Vorkaufsrecht Gemeinde


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Abgeschickt von Bauamt am 17 Januar, 2011 um 21:16:48:

Antwort auf: Re: Vorkaufsrecht Gemeinde von Dirk Baumeister am 17 Januar, 2011 um 19:44:37:

Das Vorkaufsrecht einer Gemeinde ist an gesetzlich normierte Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft (siehe §§ 24, 25 BauGB)
Das Ausüben des Vorkaufsrechts aufgrund eines zu hohen oder zu niedrigen Preises, oder um Ihnen einen Gefallen zu erweisen ist ausgeschlossen.

Im Übrigen kann ich nicht nachvollziehen warum die Grundstückseigentümer gezwungen (?) wären bis zu einem bestimmten Termin zu bauen oder zu verkaufen ...

Gibt es hierfür eine behördliche Anordnung ? Oder privatrechtliche Verpflichtungen ?

: 33 €/m² ist ja sehr günstig ... Wo ist das denn?

: Die Gemeinde kann meines Wissens immer von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Aber warum sollte sie? Nur weil jemand Preisvorstellungen hat, die Ihren nicht entsprechen? Der Bodenrichtwert spiegelt auch nur wieder, was in der Vergangenheit statistisch ausgewertet gezahlt wurde. Vielleicht haben die beiden Grundstücke ja Spezifikationen, die eine Erhöhung des Bodenrichtwertes rechtfertigen. Die reine Feststellung, dass der Angebotspreis nicht mit dem Bodenrichtwert übereinstimmt wäre kein Grund für die Ausnutzung des Vorkaufsrechtes. Das ist Marktwirtschaft.


: : Hallo,

: : ich habe einen glaub ich besonderen Fall, vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.

: : In unserer Gemeinde existieren noch genau 2 Bauplätze. Sie liegen in einem Baugebiet, das vor knapp 10 Jahren erschlossen wurde. Die Grundstückseigentümer haben damals 26 €/ qm bezahlt.

: : Jetzt sind in diesem Baugebiet noch 2 Bauplätze unbebaut, es sind jedoch nachfragen nach Bauplätzen da und so sind die Inhaber jetzt gezwungen, bis 30. März entweder selber zu bauen oder bis dahin zu verkaufen. Wir sind interessiert an einem und haben jetzt Kontakt mit den Inhabern aufgenommen.

: : Sie wollen jetzt für den quadratmeter 43 € haben... der derzeitige Quadratmeterpreis liegt bei uns bei ca. 33 € !!!

: : Wir wollen uns auf den überteuerten preis von 43 nicht einlassen, meine Frage ist jetzt, wenn die noch einen anderen Interessenten finden, kann dann die Gemeinde erstmal von ihrem Vorkaufsrecht gebrauch machen?

: : Gruß
: : Susanne




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