Re: Vorkaufsrecht Gemeinde


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Abgeschickt von oberh am 18 Januar, 2011 um 09:31:42

Antwort auf: Re: Vorkaufsrecht Gemeinde von Bauamt am 17 Januar, 2011 um 21:16:48:

Hi Susanne!

Sind die 26 €/m² im Rahmen einer Flurbereinigung oder einem (Vereinfachten) Umlegungsverfahren gezahlt worden?
Wie wurde das Grundstück zugeteilt?
War es Straßenlandabgabefrei - dafür aber noch Kanalanschlusspflichtig?
Waren noch Straßenbaukosten zu zahlen?
Was ist seitdem gezahlt worden?

Du siehst, Deine Werte "Damals - Heute" sind nicht aussagekräftig genug.

"Der derzeitige Quadratmeterpreis" - stammt woher?
Sind die Grundstücke aus der potentiellen Bodenrichtwertkarte tatsächlich vergleichbar mit dem Wunschgrundstück?

Die BRW-Karte spiegeln - wie der Name es schon sagt - nur einen Richtwert wieder.
Alles andere ist Sache von Vertragsverhandlungen.

Sollte der Verkäufer also nicht einlenken, dann steht Euch eine schwere Prüfung bevor, deren Frage lautet:
Wie hoch ist Euer Interesse wirklich an dem Grundstück?

Die §§ für das gemeindliche Vorkaufsrecht wurden schon genannt.

Da Du von einem "erschlossenen Baugebiet" sprichst, "dürfte" (Vorsicht: Einzelfall prüfen!) das VKR nur ausgeübt werden, wenn z.B. Flächen für den Straßenbau benötigt würden.
Dann bezieht sich das VKR aber auch nur auf diese Flächen.
Am Besten erkundigst Du Dich bei Deiner Gemeinde - entweder bei der Bauordnung oder der Vermessung.

Viele Grüße
Olaf



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