Abgeschickt von Sepp am 22 Januar, 2011 um 13:53:07:
Antwort auf: Kostenverteilung bei einer bestehenden Grunddienstbarkeit von Peter Holzkamm am 21 Januar, 2011 um 14:39:19:
Wenn alle 4 Parteien einverstanden sind, kann das problemlos vereinbart werden. Eine Beratung mit Entwurf eines entsprechenden Vertrages ist hier sicherlich sinnvoll, am besten beim Notariat oder bei einem Rechtsanwalt.