Re: zugelassen sind ausnahmsweise Pultdächer


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Abgeschickt von Rolf am 27 Januar, 2011 um 08:57:49

Antwort auf: zugelassen sind ausnahmsweise Pultdächer von Rolf am 26 Januar, 2011 um 15:47:18:


Hallo,
vielen Dank für eure Antworten.

Ich habe in meinem Beitrag wahrscheinlich nicht so deutlich gemacht, dass es mir auf die grammatikalische Auslegung ankommt. Ich bin der Meinung, dass das geschriebene Wort vor Gesetz gilt.

Wenn man den Begriff "ausnahmsweise" grammatikalisch hinterfragt, steht dafür: abweichend von der Regel, der Norm, dem Üblichen.

Der Satz - zulässig sind SD und ausnahmsweise ( also abweichend von der Regel, Norm, Üblichem)PD - sagt doch nach meiner Ansicht deutlich, man läßt die Abweichung von der "Norm,Üblichem, Regel", eines PD zu.
Hätte der Aufsteller geschrieben: "Zulässig sind SD. Ausnahmsweise können PD zugelassen werden." Wäre wohl alles deutlich und klar, so wie von ihm gewünscht. Wobei, nebenbei betrachtet, der erste Satz bezüglich SD nicht notwendig ist, da im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans in der Bauschablone bereits SD fixiert ist. Auch davon habe ich mich leiten lassen. Wenn im zeichnerischen Teil SD fixiert ist und er im textlichen Teil gemäß §74LBO BaWü die Zulässigkeit von Ausnahmen beschreibt, fühle ich mich im Recht mit meiner Sichtweise.

Ich bitte euch um weitere Meinung.




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