Re: Begrünung von Carport


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Sepp am 27 Januar, 2011 um 20:48:24:

Antwort auf: Begrünung von Carport von Andre am 27 Januar, 2011 um 19:32:21:

Gefängnis nicht unter 3 Jahren.

Im Ernst: Vermutlich eine kostenpflichtige Aufforderung der Bauaufsichtsbehörde oder Gemeinde, diese Pflicht (Auflage aus Baugenehmigung?) zu erfüllen.

Ein Ordnungwidrigkeitenverfahren wird wohl nur bei Weigerung oder nachweisbarem Vorsatz eingeleitet.S




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]