Re: zugelassen sind ausnahmsweise Pultdächer


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Abgeschickt von Rolf am 28 Januar, 2011 um 08:36:51

Antwort auf: Re: zugelassen sind ausnahmsweise Pultdächer von Erich Bauer am 27 Januar, 2011 um 18:19:24:

LBO BaWü § 74

: Seit wann kann die Baugenehmigungsbehörde von einer auf Landesrecht beruhenden Festsetzung eines Bebauungsplanes (§ 9 Abs. 4 BauGB)wie der Dachform eine Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB zulassen? In Hessen kann sie allenfalls eine Abweichung nach § 63 der Bauordnung zulassen.





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