Abgeschickt von Erich Bauer am 27 Januar, 2011 um 18:19:24
Antwort auf: Re: zugelassen sind ausnahmsweise Pultdächer von Sepp am 26 Januar, 2011 um 19:58:50:
Seit wann kann die Baugenehmigungsbehörde von einer auf Landesrecht beruhenden Festsetzung eines Bebauungsplanes (§ 9 Abs. 4 BauGB)wie der Dachform eine Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB zulassen? In Hessen kann sie allenfalls eine Abweichung nach § 63 der Bauordnung zulassen.