Re: zugelassen sind ausnahmsweise Pultdächer


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Abgeschickt von Sepp am 26 Januar, 2011 um 19:58:50:

Antwort auf: Re: zugelassen sind ausnahmsweise Pultdächer von Nachbar2011 am 26 Januar, 2011 um 19:48:39:

Das sehe ich auch so. Die Formulierung "ausnahmsweise" bedeutet, dass von der Bauaufsichtsbehörde eine Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB eine Ausnahme ausdrücklich zugelassen werden kann (oder auch nicht). Wird im Regelfall aber zugelassen, wenn keine besonderen Umstände vorliegen.



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