Abgeschickt von Nachbar2011 am 26 Januar, 2011 um 19:48:39:
Antwort auf: Re: zugelassen sind ausnahmsweise Pultdächer von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 26 Januar, 2011 um 17:28:39:
Ausnahmen vom BPlan beantragen kostet extra Gebühren und ohne geht wohl kaum siehe:
§ 31 BauGB
Ausnahmen und Befreiungen.
(1) Von den Festsetzungen des Bebauungsplans können solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind.
: hallo Rolf,
: das sehe ich auch so.
: Achten Sie auf weitere textliche Festlegungen, wie Traufhöhen, Drempelhöhen und Dachneigungen, etc.
: Wenn Sie immer noch Bedenken haben, gehen Sie mit Ihrem "Entwurf" zur Bauberatung.