Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 Januar, 2011 um 15:59:38
Antwort auf: Begrünung von Carport von Andre am 28 Januar, 2011 um 19:16:32:
... hängt von der konkreten Einzelfallsituation ab.
Allerdings begrünt sich der Carport ja auch nicht durch das Bezahlen einer Geldbuße. Also begrünt werden müsste dann immer noch - oder eben nochmal Geldbuße ...
Man muss ja auch zweimal ein Knöllchen zahlen, wenn man zweimal zu schnell fährt oder zweimal falsch parkt.
: Kann die Behörde, Stadt oder LRA, den Rückbau eines Carports fordern und durchsetzen, wenn er entgegen des Bebauungsplans nicht begrünt wurde oder begnügt sie sich mit einer Geldbuße