Re: Begrünung von Carport


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 Januar, 2011 um 18:22:48

Antwort auf: Re: Begrünung von Carport von Andre am 29 Januar, 2011 um 17:41:56:

Immer diesen merkwürdigen Ideen im Baurecht ...
Der Bauherr verstößt (mehr oder weniger bewußt) gegen die einzuhaltenden Vorschriften und der Behörde soll nach Ablauf irgendeiner Frist das Recht benommen sein, dagegen vorzugehen, dass die Regeln weiterhin und auch in Zukunft nicht eingehalten sind? Das ist doch Unsinn!

Und wenn ein weiterer Carport nicht begrünt ist, wird der eben dann auch aufgegriffen ...

Wer baut, muss sich mit den geltenden Regeln beschäftigen oder jemand fragen, der sich damit auskennt. Das ist eine Hohlpflicht. Es macht doch kaum Sinn, dass die, die Regeln missachten auch noch dafür belohnt werden (keine Verfolgung der Verstöße) und die, die sich an die Regeln halten darunter leiden müssen.

Und alleine durch Zeitablauf ändern sich die Regeln noch nicht. Wie auch durch Zeitablauf keine Bestandschutz entsteht ... (nur so nebenbei)


: Wie sieht das denn aus mit dem Bezugsfall. Da gibt es doch sicher Fristen, wie schnell die Behörde reagieren muss, wenn jemand einen Carport baut, der nicht begrünt ist und auch nicht begrünbar sein wird, weil es ein "einfacher Baumarkt" Carport ist. Ab wann kann sich dann ein anderer darauf berufen, nach dem Motho: " Der hat ja auch nicht."



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