Re: Begrünung von Carport


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Abgeschickt von Bauamt am 29 Januar, 2011 um 18:51:05:

Antwort auf: Re: Begrünung von Carport von Dirk Baumeister am 29 Januar, 2011 um 18:22:48:

Dem kann ich nur zustimmen !

Eine Faustregel zum merken:
"Keine Gleichheit im Unrecht"

D.h. nur weil jemand anderes gegen ein Gesetz verstößt haben Sie noch lange kein Recht es ihm gleich zu tun.

Behörden wollen Bezugsfälle vermeiden, da eine derartige Prävention weitaus einfacher und zeitsparender ist, als später gegen eine Vielzahl von Verstößen vorzugehen. Und nicht etwa weil die Behörde sonst irgendwelche Befugnisse verliert.

Bauaufsichtliche Eingriffsbefugnisse können nicht durch bloße passive Duldung verwirkt werden. Solange die zuständige Behörde ihnen nicht schriftlich zusichert, dass der Carport ohne Begrünung dauerhaft stehen bleiben kann, kann die Behörde selbst nach Jahrzehnten noch die Begrünung oder Beseitigung fordern, selbst wenn sie bereits von Anfang an von dem Verstoß wusste.

Im Übrigen ist es nicht die Schuld der Behörde oder Gemeinde, die das Baugebiet ausgewiesen hat, dass sie einen (billigen?) Baumarkt-Carport gekauft haben. Wenn Sie mit dem Carport die gültigen Gesetze nicht einhalten können, müssen Sie ihn eben beseitigen und einen anderen besorgen oder das Auto im Freien stehen lassen.

: Immer diesen merkwürdigen Ideen im Baurecht ...
: Der Bauherr verstößt (mehr oder weniger bewußt) gegen die einzuhaltenden Vorschriften und der Behörde soll nach Ablauf irgendeiner Frist das Recht benommen sein, dagegen vorzugehen, dass die Regeln weiterhin und auch in Zukunft nicht eingehalten sind? Das ist doch Unsinn!

: Und wenn ein weiterer Carport nicht begrünt ist, wird der eben dann auch aufgegriffen ...

: Wer baut, muss sich mit den geltenden Regeln beschäftigen oder jemand fragen, der sich damit auskennt. Das ist eine Hohlpflicht. Es macht doch kaum Sinn, dass die, die Regeln missachten auch noch dafür belohnt werden (keine Verfolgung der Verstöße) und die, die sich an die Regeln halten darunter leiden müssen.

: Und alleine durch Zeitablauf ändern sich die Regeln noch nicht. Wie auch durch Zeitablauf keine Bestandschutz entsteht ... (nur so nebenbei)


:
: : Wie sieht das denn aus mit dem Bezugsfall. Da gibt es doch sicher Fristen, wie schnell die Behörde reagieren muss, wenn jemand einen Carport baut, der nicht begrünt ist und auch nicht begrünbar sein wird, weil es ein "einfacher Baumarkt" Carport ist. Ab wann kann sich dann ein anderer darauf berufen, nach dem Motho: " Der hat ja auch nicht."




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